Klasse A2
Krafträder mit oder ohne Beiwagen bis max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg ab 18 Jahre,
Ausbildung erfolgt nur nur auf eigenem Motorrad
Klasse AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ab 15 Jahre.
Ausbildung erfolgt nur auf eigenem Moped
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