Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und mit maximal 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis einer zulässigen Gesamtmasse der
Kombination bis 3,5 t ab 17 (begleitet) oder 18 Jahren.
Klasse BE, B96 (Tiguan & Anhänger) Automatik
Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
Klasse A
Direkteinstieg ab 24 Jahre für Krafträder über 35kW oder Erweiterung von A2,
Ausbildung erfolgt nur auf eigenem Motorrad
Klasse A2
Krafträder mit oder ohne Beiwagen bis max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg ab 18 Jahre,
Ausbildung erfolgt nur nur auf eigenem Motorrad
Klasse B196 (Honda CBR 125) ABS
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) B 196 ab 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Klasse B
Klasse AM (Elektro Roller)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ab 15 Jahre.