Praktischer Unterricht
Ausbildungszeiten: täglich (außer Sonn-und Feiertagen) je nach Wunsch und Möglichkeiten
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgschrieben:
5 Stunden å 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
4 Stunden å 45 Minuten auf Autobahnen
3 Stunden å 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Wir fahren dabei 4 mal 135 Minuten
Für die Klassen BE sind folgende Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben: 3 Stunden å 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen 1 Stunde å 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunde å 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
AM macht keine Sonderfahrten
Bei Erweiterung von A1 auf A2
A2 auf A ist nur noch eine Praxisprüfung vorgeschrieben
B 196, Voraussetzung 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz Klasse B,
es sind vorgeschrieben: 4 Theoriestunden a 90 Minuten
5 Praxisstunden a 90 Minuten auf A1 Kraftrad
aber keine Prüfung (nur eine Ausbildungsbescheinigung)
Nach den Sonderfahrten ist die Anzahl von Prüfungsvorbereitungsfahrten abhängig von der Fähigkeit des Fahrschülers, alles selbständig zu meistern. Eine Praxisprüfung ist ein Stresstest und das ist trainierbar.
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